Lehrtätigkeit


Öffentliches Baurecht I und II
2005 – 2008

Jede Bauaufgabe ab einer gewissen Größe ( Wohn- / Bürogebäude – Gewerbehallen – Sportanlagen – Verkehrsadern – Brücken – Tunnel – Windkraftanlagen – UMTS-Antennen – Strommasten – Schleusenbauwerke etc. ) müssen sich dem Bau- und Planungsrecht unterordnen.
Für alle planenden Berufsgruppen sind daher umfangreiche Kenntnisse im öffentlichen Baurecht eine wichtige Voraussetzung zur Realisierung von Bauaufgaben.
In zwei zusammenhängenden Blockseminaren werden zunächst an Praxisbeispielen das baujuristische Vokabular und die planungsrechtlichen Grundlagen im historischen Kontext leicht verständlich.
Im zweiten Schritt können die Seminarteilnehmer an Bauaufgaben, die sie faszinieren das Erlernte anwenden, um im Umgang mit öfentlichem Baurecht sicherer zu werden.

Zum Abschluss beider Seminare werden brisante Baurechtsurteile aus Städten des Ruhrgebietes vorgestellt.

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